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Neue EBM-Anpassung zur Gesundheitsuntersuchung

Am 29. März 2019 wurde durch den Bewertungsausschuss Änderungen im EBM bezüglich der Gesundheitsuntersuchung (früher Check-up 35) beschlossen - mit Wirkung zum 01. April.

Am 29. März 2019 hat der Bewertungsausschuss Änderungen im EBM bezüglich der Gesundheitsuntersuchung (früher Check-up 35) beschlossen.

  • Krankenversicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben nun Anspruch auf einen einmaligen Check-up.
  • Krankenversicherte ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben ab sofort alle drei Jahre Anspruch auf die Check-up-Untersuchung (bisher alle zwei Jahre).
  • KBV und Kassen haben eine Übergangsfrist vereinbart, wonach alle gesetzlich Versicherten, bei denen der letzte Check-up im Jahr 2017 stattgefunden hat, die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September möglich ist. Für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2018 (und später) stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall. Wurde 2018 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up wieder ab dem Jahr 2021 erfolgen. Versicherte, die 2019 den Check-up wahrnehmen, haben 2022 wieder Anspruch auf die Untersuchung.
  • Die EBM-Gebührenordnungsposition (GOP) 01732 ist nun mit 320 statt bisher 303 Punkten bewertet. Für eine Untersuchung erhält eine Praxis demnach 34,63 Euro extrabudgetär. Die Check-up-Untersuchung wurde um eine Impfanamnese sowie die Erfassung eines Risikoprofils ergänzt.

 

Änderungen bei Laboruntersuchungen

 

GOP 32880/32881
Bei GOP 32880 (Harnstreifentest auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit) und 32881 (Bestimmung der Nüchternplasmaglukose) gab es nur redaktionelle Anpassungen bei gleichbleibender Bewertung. Die Abrechnungsausschlüsse wurden aktualisiert.

 

GOP 32882
Die wichtigste Änderung beim Labor betrifft die GOP 32882. Das Gesamtcholesterin wurde um die Parameter LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglycerideergänzt und als Lipidprofil zusammengefasst und ist nun mit 1,00 Euro (entsprechend 4 x 0,25 Euro je Einzelparameter) bewertet.

 

Bei Krankenversicherten zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr sind folgende Laboruntersuchungen angezeigt:

  • Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme) bei entsprechendem Risikoprofil, z.B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck:
            - Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride)
            - Nüchternplasmaglucose


Der Check-up für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr umfasst folgende Laborleistungen:

  • Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme):
          - Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride)
          - Nüchternplasmaglucose
  • Untersuchungen aus dem Urin
          - Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit (Harnstreifentest)

 

Dadurch ergeben sich auch Änderungen für die Laboranforderung:

  • bei schriftlicher Anforderung mittels Muster 10 oder Muster 10A bitte Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride immer gemeinsam angeben (Hinweis: bei unvollständiger Anforderung werden wir die noch fehlenden Untersuchungen bei präventiven Aufträgen ergänzend durchführen)

  • für die elektronische Anforderung (Order Entry) wird ein entsprechendes „Anforderungsprofil“ eingerichtet

Als extrabudgetäre Früherkennungsuntersuchungen sind diese vom arztpraxisspezifischen Fallwert befreit. Sie belasten nicht den Wirtschaftlichkeitsbonus. Bitte beachten Sie die Kennzeichnung als "präventiv". Ohne diese Kennzeichnung können die Leistungen nicht als präventive Leistungen erkannt werden und werden kurativ abgerechnet. Dies würde den Wirtschaftlichkeitsbonus belasten.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyceride in diesem Zusammenhang keine IGeL-Parameter mehr sind.

Sofern die GOP 32882 Bestandteil eines HzV-Ziffernkranzes ist und der betreffende HzV-Vertrag die Bestimmung des Lipidprofils oder Teile davon vorsieht, sind die Parameter bei der privatärztlichen Laborgemeinschaft zu beziehen – dann bitte die entsprechenden Parameter dort ankreuzen.

 

Weitere Informationen

 

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