News

EBM-Änderung zum 01.07.2018 – Strategie gegen Antibiotikaresistenz, neue Ausnahmekennziffer 32004

Vor dem Hintergrund der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2020“ zur Reduzierung von Antibiotikaresistenzen wurden zum 01. Juli 2018 mehrere labordiagnostische Untersuchungen zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie in den EBM aufgenommen*. Die ebenfalls neue Ausnahmekennziffer 32004 befreit dann die Kosten für die mikrobiologische Diagnostik vom arztpraxisspezifischen Fallwert und wirkt sich damit nicht auf Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus aus.

*Bis diese Änderung im EBM abgebildet ist, finden Sie die entsprechenden Beschlüsse bei der KBV unter folgendem Link: http://www.kbv.de/media/sp/EBM_2018_07_01_EBA_54_BeeG_DFE_Teil_A_B_DART.pdf

 

Ziele der EBM-Änderung

Eine zielgerichtete Antibiotikatherapie basiert auf der Kenntnis der vorliegenden Krankheitserreger. Deshalb ist es indiziert, vor Beginn einer eventuellen Antibiotikatherapie bzw. einer erneuten Verordnung die entsprechende Labordiagnostik zu veranlassen. Durch die Aufnahme von mehreren, an aktuelle Leitlinien sowie den Stand von Wissenschaft und Technik angepasste labordiagnostische Untersuchungen, wird einer schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie entsprochen.

 

Neue Laborleistungen

Wie bisher werden kulturelle bakteriologische und mykologische Untersuchungen aus den verschiedensten Materialien durchgeführt. Klinisch relevante Bakterien und Pilze werden differenziert (nun alternativ zur biochemischen Differenzierung auch mittels MALDI-ToF-Massenspektrometrie möglich) und auf ihre Empfindlichkeit bzw. Resistenz gegen Antibiotika geprüft. Vergütet werden nun auch Bestätigungsteste bei Multiresistenz. Das Procalcitonin erhält nun eine eigene Abrechnungsziffer.

Die Zuordnung der einzelnen Laborleistungen zur neuen Ausnahmeindikation haben wir in unserer bisherigen Ausnahmekennziffern-Liste ergänzt:
EBM-Ausnahmekennziffern (Stand: 07/2018)

Bitte beachten Sie, dass neben der neuen Kennnummer 32004 auch weitere Kennnummern möglich sind (z.B. 32006 bei Infektionskrankheiten mit gesetzlicher Meldepflicht, 32024 bei prä- bzw. perinatalen Infektionen, etc.), die mit Ihrer Quartalsabrechnung an die KV zu übermitteln sind.

Zurück zur Übersicht