Anti-SARS-CoV-2-Antikörper IgG (ELISA)- KV-Leistung und Meldepflicht
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
der SARS-CoV-2-Antikörpertest ist nun bei klin. V. a. COVID-19-Infektion und negativer PCR Kassenleistung!
Eine COVID-Infektionkann indirekt durch serologische Verfahren nachgewiesen werden durch zwei Blutabnahmen im Abstand von 7 bis 14 Tagen, zweite Probe nicht vor der dritten Woche nach Symptombeginn. Die Untersuchung sollte im gleichen Labor (mit der gleichen Methode) erfolgen!
Ein positives serologisches Ergebnis ist als indirekter Erregernachweis namentlichdem Gesundheitsamt sowohl vom veranlassenden Arzt als auch vom Labor zu melden, wenn das Ergebnis auf eine akute Infektion hinweist.
Eine Testung ohne zeitlichen Bezug zu einer COVID-Symptomatik–beispielsweise zur Prüfung einer Immunität - ist keine KV-Leistung!
Siehe https://www.kbv.de/html/1150_46092.php
Untersuchungsanforderung: Covid-Antikörper -IgG
Untersuchungsmaterial: Serum
Untersuchungsmethode: ELISA
Indikationen: klin. V.a.Covid 19-Infektion bei negativer PCR
Abrechnung: Extrabudgetäre Ziffer 88240;
GOP32641
Ihre eventuellen Rückfragen beantworten wir gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Olaf Wetlitzky Dr. Hannelore Raith
Ärztlicher Leiter
11.05.2020