Beauftragung der Corona-PCR auf Grundlage der GOP 98055 ist am 31.3.22 beendet worden
Mit Serviceschreiben vom 31.3.22 hat die KVB mitgeteilt, dass ab dem 1. April 2022 die Corona-PCR-Testung auf Grund des
bayerischen Testkonzepts beendet wurde.
Es kann daher keine Beauftragung auf Grundlage der GOP 98055 veranlasst werden.
Es können nur noch die Aufträge erstellt werden, die Aufgrund der TestV notwendig sind oder vom Patienten (Selbstzahler) gezahlt werden.